专利摘要:

公开号:WO1981003007A1
申请号:PCT/DE1981/000057
申请日:1981-04-13
公开日:1981-10-29
发明作者:M Tuchel
申请人:M Tuchel;
IPC主号:A41D19-00
专利说明:
[0001] Tragbarer Beutel für Umweltschutz
[0002] Die Erfindung betrifft einen tragbaren Beutel für den Schutz der Umwelt, insbesondere der Landschaft, welcher zum Einsammeln von festen Umweltschadstoffen wie Papier- und Kunststoffabfall, Glas, Metall usw. geeignet ist.
[0003] Das öffentliche Interesse am Schutz der Umwelt ist weltweit stark angewachsen. Neben der Reinhaltung von Luft und Wasser ist der nahen Umweltbereiche des Menschen, insbesondere der
[0004] Landschaft, zu einer ständig wachsenden Notwendigkeit geworden.
[0005] Diesem gewachsenen Umweltbewußtsein des einzelnen Bürgers soll mit der Erfindung Rechnung getragen werden.
[0006] Mit der Erfindung eines tragbaren, leicht zu handhabenden Gerätes zum Einsammeln von Umweltschadstoffen wird es möglich, neben dem bisher ausgeübten passiven Umweltschutz auch aktiven Umweltschutz von nachhaltiger Wirkung zu betreiben. Der passive Umweltschutz wird durch die Bevölkerung der westlich orientierten Industriestaaten in hohem Maße ausgeübt, was daran erkennbar wird, daß z.B. an besonders stark umweltbelasteten Plätzen oder Wegen wie etwa in der Nähe von Skiliften und an Wanderwegen, ermittelt aus dem Verhältnis Besucherzahl zur Anzahl herumliegender Abfälle, von 1000 Bürgern nur einer etwas unbedacht wegwirft. Trotzdem sind fast alle öffentlich zugänglichen Gebiete durch die sich summierenden weggeworfenen Dinge verschmutzt, geschädigt oder entwertet. Immer wieder zu beobachtende private Initiativen, durch die z.B. kleinere Uferbereiche von Glasscherben u.ä. Schadstoffen befreit werden, schaffen keine wirkliche Abhilfe, da diese Stoffe oft nur zusammengetragen und aus der eigenen Sicht geräumt werden. Der Schaden an der Landschaft ist damit nicht behoben. Darüber hinaus sind solche Aktivitäten aus hygienischer und medizinischer Sicht unzumutbar und gefährlich.
[0007] Hier setzt die Erfindung ein. Sie hat sich zur Aufgabe gestellt, der Bevölkerung ein praktisches, leicht mitzuführendes Gerät an die Hand zu geben, durch welches Umweltschutz nun auch aktiv betrieben werden kann. Im Rahmen der neuen Zielsetzung stellen sich mehrere Aufgaben, die mit einem derartigen Gerät erfüllt werden sollen:
[0008] 1. Einfache, hygienische und zumutbare Benutzbarkeit durch jedermann.
[0009] 2. Billige Massenherstellung.
[0010] 3. Ausgestaltung als Freizeitsportartikel.
[0011] 4. Einsatzfähigkeit als praktisches Lehrmittel für die Umwelt schutzerziehung an Schulen usw.
[0012] 5. Ausgestaltung und Einsatzfähigkeit als Werbemittel.
[0013] Die Hauptaufgabe wird gelöst durch einen eigens für den Umweltschutz, insbesondere für den Landschaftsschutz, ausgebildeten tragbaren Beutel aus Kunststoffolie, Papier, imprägnierten Stoffen oder sonst einem geeigneten Material, womit mindestens ein unverpackter oder verpackter Handschuh lösbar oder abreißbar ver- bunden ist. Die weiteren Aufgaben werden den beabsichtigten Einsatzzwecken entsprechend gelöst und an Hand der verschiedenen Ausführungsbeispiele behandelt. Die Aufgabenstellung und die erfinderischen Lösungen sind bisher nicht bekanntgeworden. Bekannt sind einzelne, billig herzustellende Schutzhandschuhe als Artikel für den täglichen Bedarf aus geschweißter Kunststoffolie oder Gummi, wie etwa nach dem deutschen Gebrauchsmuster 190250S. Derartige Schutzhand-schuhe können nach der US-Patentschrift 2751 592 zu einem Fingerüberzug für nur drei Finger reduziert sein. Nach dem deutschen Gebrauchsmuster 1973 933 ist für die Benutzung auf Flugreisen ein Beutel bekanntgeworden, der in einer seiner Seitenwandungen einen taschenartigen Raum für einen einlegbaren Gegenstand, hier eine Serviette, enthält. Die Serviette soll der Mundhygiene dienen. Der Beutel selbst dient der Ermöglichung persönlicher Hygiene bei Übelkeit.
[0014] Die Erfindung wird an Hand der Ausführungsbeispiele erläutert, jedoch nicht auf diese beschränkt. Vielmehr sind die einzelnen Merkmale der Erfindung miteinander kombinierbar, je nach dem Rahmen, in dem die Erfindung zur Anwendung kommen soll oder je nach der Fertigungstechnik, die zur Herstellung des erfindungsgemäßen Beutels benutzt wird.
[0015] Es zeigen im einzelnen:
[0016] Fig. 1 einen Abreißblock mit mehreren Beuteln und verschieden artigen, an der Falzlinie des jeweiligen Beutels angeordneten Handschuhen,
[0017] Fig. 2 eine Tragtüte mit nur einem Handgriff und zwei an der tiefsten Naht angeordneten Handschuhen,
[0018] Fig. 3 einen Abreißblock mit einer Wechselfolge Tüte - Handschuh,
[0019] Fig. 4 einen Tragbeutel mit Durchzugschnur und mehreren verpackten, einzeln abreiSbaren Handschuhen, Fig. 5 eine Verpackungseinheit: Beutel mit Handschuh oder Handschuh mit Beutel,
[0020] Fig. 6 einen Tragbeutel mit einer Einwurföffnung und einem mechanisch angebrachten Handschuh,
[0021] Fig. 7 eine Phantasieform mit seitlich angeordneten Handschuhen und einer Tasche für die schon benutzten Handschuhe,
[0022] Fig. 8 eine besonders einfache Form mit abreißbarem Finger überzug,
[0023] Fig. 9 ein Detail nach Fig. 8,
[0024] Fig. 10 eine Form mit heruntergezogener Einwurföffnung,
[0025] Fig. 11 einen Zuschnitt des Beuteloberteils nach Fig. 10,
[0026] Fig. 12 eine Ausführungsform als fortlaufende Warenbahn aus einem Folienschlauch.
[0027] Das Ausführungsbeispiel nach der Fig. 1 zeigt die Erfindung eines tragbaren Beutels für den Landschaftsschutz in der Grundform einer im Handel übliche Kunststofftüte, an der zwei verschieden große geschweißte Folienhandschuhe (2) an der Falzlinie (15) des verstärkten Öffnungsrandes (22) durch Perforations- oder Abreißschwächungslinien (12) abreißbar angeordnet sind.
[0028] Die Hndschuhe können verschiedene Formen und Größen aufweisen, da im allgemeinen das Tragen eines Handschuhes zum Sammeln genügt, aber mehrere Personen mit sehr unterschiedlichen Handgroßen (Erwachsener und Kind) an einer Sammelaktion beteiligt sein können. AuHer Fingerhandschuhen (a) sind Fäustlinge (b) mit eventuellen Verstärkungen an der den Schadstoffen zugewandten Seite vorteilhaft, aber es genügen für den Zweck einer einmaligen Verwendung und zum gleichzeitigen Schutz vor zweckentfremdeter Benutzung auch Überzüge für drei Finger (d) oder spezielle Fingerfäustlinge (c).
[0029] Es kann zweckmäßig sein, mehrere Beutel zu einem Abreißblock (13) zusammenzufassen, dessen Abreißleiste (9) mit Öffnungen (10) für Befestigungsmittel versehen ist. Dieser. Block ist besonders geeignet, an umweltschutzbedürftigen Plätzen, wie Spielplätzen, Wanderparkplätzen, Badeplätzen, Wanderwegen usw. an gut sichtbarer Stelle bei Wandertafeln, Abfallbehältern, Einfahrten in Naturschutzgelände angebracht zu werden. Um gleichzeitig für ihren Zweck zu werben, können entsprechende Aufrufe oder Informationen zum Umweltschutz (28) aufgebracht sein. Dadurch übernimmt der Beutel zum praktischen Zweck die Funktion eines Lehrmittels und Informationsträgers.
[0030] Die Ausführungsform nach der Fig. 2 zeigt eine speziell zum Aufsammeln entwickelte Form mit nur einem Handgriff, wodurch ein leichteres Einwerfen während des Gehens erreicht wird. Aus fertigungstechnischen oder Kostengründen kann es zweckmäßig sein, Beutel und Handschuhe getrennt herzustellen und abwechselnd zu einem Block zu verbinden, wie die Form nach der Fig. 3 zeigt.
[0031] Es ist besoncers vorteilhaft, die Handschuhe an ihrem öffnungs- rand (Einschlupf) mit dem Beutel bzw. dem Block zu verbinden. Dadurch bleiben die Handschuhinnenräume bis zu ihrer Benutzung in hygienisch einwandfreiem Zustand. Erst durch das Ablösen bzw. das Abreißen der Handschuhe wird der Einschlupf geöffnet.
[0032] Der Rahmen dar Erfindung wird nicht verlassen, wenn die Handschuhe in verpackter Form (nach Fig. 4) mit dem Beutel verbunden werden, z.B. in Form von abreißbaren, kleinen Verpackungen (15), oder in einer am Beutel angeordneten Tasche (8) nach Fig.7. Die Tasche ist offen oder aufreißbar mit dem Beutel verbunden und eignet sich für die zwischenzeitliche Ablage der Handschuhe während der Wanderung. Zusätzlich oder gesondert kann ein mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln getränktes Tuch (19) der Beutel-Handschuh-Einheit beigefügt werden oder den Handschuh ersetzen.
[0033] Soll der Beutel nach der Erfindung als Werbemittel für den Umweltschutz dienen, so ist es zweckmäßig, das Gerät für den Landschaftsschutz als möglichst kleine Verpackungseinheit (16) auszubilden, um es z.B. Sport, Wander- oder Campingartikeln beizufügen. Dazu kann in einem Handschuh ein Beutel eingelegt sein, oder die Handschuhe können in einem Beutel untergebracht sein (Fig. 5).
[0034] Die Fig. 6 zeigt einen Beutel mit einem durch Druckknöpfe (20) oder Haftflächen [21] befestigten Handschuh, der für mehrmalige Verwendung besonders geeignet ist, da der Handschuh bzw. die Handschuhe wieder befestigt werden können, nachdem sie in Benutzung genommen worden sind. Diese Ausführung, die auch an den bisher beschriebenen Aüsführungen angebracht sein kann, zeigt auf der einen Seite des Beutels eine gestanzte oder ausgeschnittene Einwurföffnung (25). An der Bruchlinie (30) biegi: sich das elastische oder papierene Material das Beutels während des Einwerfens von Umweltschadstoffen nach innen, wodurch eine Gleitfläche entsteht.
[0035] Fig. 8 stellt eine sehr einfache Form der Verwirklichung der Erfindung dar. Sie besteht aus einer spitzen Tüte mit angeformterm abreißbarem Fingerüberzug und eignet sich besonders für die einmalige Aktion als Werbeeinheit, die z.B. in eine Tageszeitung ein- gelegt, geeignet ist, weite Kreise der Bevölkerung zu erreichen. Für die Erziehung der Schulkinder zum aktiven Landschaftsschutz sind Phantasieformen nach Fig. 7 oder Fig. 10 möglich. Vorzugsweise können bei diesen Formen dis Öffnungsränder (2) oder die Tragegriffe (5) zu einer maulartigen Einwurföffnung (25) herunter gezogen sein. Nach Fig. 10 ist der Öffnungsrand mit zahnartigen Vorsprüngen (31) versehen, die, leicht nach innen gebogen, verhindern, daß das Sammelgut wieder herausfallen kann.
[0036] Wie an den Fig. 7 und 10 erkennbar ist, spielt die äußere Form des Landschaftsschutzbeutels keine Rolle, es sind demgemäß mehreckige, runde, ovale, asymetrische, taschenförmige, sackförmige oder ballonförmige Ausbildungen möglich.
[0037] Das Material ist den Zwecken angepasst. Wenn der Beutel mehrfach verwendet werden soll, ist es zweckmäßig, Beutel und Handschuhe aus verschiedenem oder teilweise verstärktem Material herzustellen, zur Einmalverwendung ist eine Folie oder ein Papier besser, woraus die ganze Einheit gefertigt ist. Zu Letzterem zeigt die Fig. 12 eine Farm für ein besonders einfaches Herstellungsverfahren. Beutel und Handschuhe sind sinstückig und fortlaufend im Thermoschweißverfahren aus einem Folienschlauch hergestellt. Die Handschuhe werden vor ihrer Benutzung an den Abrißschwächungslinien (12) aus dem Grundmaterial herausgelöst.
[0038] Um die gesammelten Umweltschadstoffe beim Transport zu den öffentlichen oder häuslichen Abfallbehältern zu sichern, kann eine Durchzugschnur (14) am Cffnungsrand angebracht sein. Die Verbindung der tütenartigen Grundform mit den Handschuhen kann auf verschiedene, dem jeweiligen Herstellungeverfahren angepesste Weise erfolgen, insbesondere können die Perforations- oder Anrißschwächungslinien entweder an den äußeren oder inneren Schweiß-, Klebeoder Falznähten angebracht sein. Die Verbindung kann auch zwischen Tragegriff, Grifföffnung oder Griffleiste und den Hancschuhen hergestellt werden. Nach dem im Thernoschweißverfahren hergestellten Tragbeutel nach der Fig. 12 ist die Verbindungslinie zwischen der Grundform und dem Handschuh bzw. den Handschuhen gleichzeitig der Öffnungsrand für beide Teile bei ihrer Benutzung.
权利要求:
Claims A n s p ü c h e :
1. Tragbarer Beutel für Umweltschutz, insbesondere für Landschaftsschutz zum Einsammeln von festen Umweltschadstoffen, wie Papier- und Kunststoffabfall, Glas, Metall usw., dadurch gekennzeichnet, daß ein tütenartiger Behälter (1,3) aus Kunststoffolie, Papier, imprägnierten Stoffen oder einem geeigneten umweltschonenden Material mit mindestens einem un verpackten oder verpackten Handschuh (2,18) lösbar oder abreißbar verbunden ist.
2. Tragbarer Beutel für Landschaftsschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Handschuhe (2, 18) gleicher oder ungleicher Größe daran angeordnet sind.
3. Tragbarer Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich net, daß die Handschuhe als Fingerhandschuhe (a) , Fäustlinge (b), Fingerfäustlinrgje (c) oder/ und als Überzug für drei Finger ausgebildet sind.
4. Tragbarer Beutel nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Tasche (8) daran angeordnet ist.
5. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vcrhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beυtel (1,3) und die Handschuhe aus gleichem, teilweise verstärkten oder aus ver schiedenartigem Material bestehen.
6. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch geknnzeichnet, daß mehrere Beutel (1,3) und mehrere Handschuhe (2, 18) über die Abreißleiste (9) eines Abreißblockes (13) in abwechselnder Reihenfolge miteinander verbunden sind.
7. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (1,3) und die Handschuhe bzw. der Handschuh (2, 18) durch Abreiß schwächungslinien, Perforationen o.a. Schwächungen mitein ander verbunden sind.
8. Tragbarer Beutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Handschuhe (2) an ihrem Öffnungsrand (Einschlupf) mit dem Beutel (1,3) verbunden sind.
9. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (1,3) und die Handschuhe (2,18) durch mechanische Mittel, wie Druckknöpfe (20), Bänder, Klammern, Trennähte oder Haftstoffe (21) miteinander verbunden sind.
10. Tragbarer Beutel nach mindestens einen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (1,3) und die Handschuhe (2,18) eine Verpackungseinheit (16) mit einer gemeinsamen Verpeckungshülle bilden oder derartig, daß entweder der Handschuh bzw. die Handschuhe (2) innerhalb des Beutels angeordnet sind oder daß der Beutel (1,3) in einem Handschuh (2) untergebracht ist.
11. Tragbarer Beutel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Verpeckungseinheiten (16) zu einerπ Abreißblock vereinigt sind, dessen AbreiSleiste (s) Mittel zum Befesti gen an einem Gegenstand aufweist.
12. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Beutel zu einem Abreißblock (13) vereinigt sind und daß der Abreißblock Mittel (10, 21) zum Befestigsn an einem Gegenstand aufweist.
13. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an seinem Öffnungs rand eine Durchzugschnur (14) angeordnet ist.
14. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mit zwei Tragegriffen (5) oder GriffÖffnungen (6) oder mit nur einem Tragegriff (5) oder mit nur einer GriffÖffnung (5) versshen ist und daß der Beutelrand ganz oder teilweise verstärkt (7,9) ist.
15. Tragbarer Beutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Handschuhs (2) in einer oder mehreren an dem βeutel angeordneten offenen oder aufreißbaren Tasche (8, 18) untergebracht sind.
16. Tragbarer Beutel nach einem oder mehren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Handschuhe (2, 18) an den äußeren oder inneren Schweiß-, Klebe oder Falznähten (4, 15) mit dem Beutel verbunden sind oder daß sie mit dem Tragegriff (5), der Grifföffnung (6) oder der Sriffleiste (7) verbunden sind,
17. Tragbarer Beutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Handschuhe (2,18) mit dem oberen Öffnungsrand (33) des Beutels verbunden sind.
18.. Tregbarer Beutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Aneprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seite des Beutels eine Einwurföffnung (25) vorgesehen ist.
19. Tragbarer Beutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Anspruchs, dadurch gekennzeichnet, daß statt der Hand schuhe (2, 18) oder zusätzlich ein mit Desinfektions oder Reinigungsmittel getränktss, verpacktes Tuch (19) lösbar, abreißbar oder beigefügt ist.
20. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er Werbe- und Infor mationstexte enthält.
21. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mehreckige, runde, ovale, asymetrische, taschen- sack-, ballonförmige Form, Phantasieforra oder die Form handelsüblicher Tüten hat.
22. Tragbarer Beutel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsrand (22) oder/ und die Tragegriffe (5) zu einer Einwurföffnung (25) herabgezogen sind.
23. Tragbarer Beutel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsrand (22) mit in Einwurfrichtung ragenden zahnartigen Vorsprüngen (31) versehen ist.
24. Tragbarer Beutel für Umweltschutz, insbesondere für Landschaftsschutz nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (1) und die Handschuhs (2) bzw. der Handschuh (2a, 2b, 2c, 2d) aus sinem fortlaufenden Folienschleuch (34) hergestellt sind und daß die Handschuhe (2) an Perforations- odsr Schwächungs linien aus dem Folienmaterial(34) herauslösbar sind.
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法律状态:
1981-10-29| AK| Designated states|Designated state(s): JP US |
1981-10-29| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): AT CH GB LU NL |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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